Wir wollen erreichen, dass sich unsere Neumitglieder auch online über unsere Homepage anmelden können und damit die Digitalisierung und einfacheres Erfassen der Daten unterstützen können. Dafür ist aber eine Änderung der Satzung in Teilen nötig;

§3.Absatz 5:

„Der Erwerb der Mitgliedschaft setzt einen schriftlichen Aufnahmeantrag auf einem dafür vorgesehenen Vordruck voraus, der an den Verein zu richten ist.

(OPTIONAL: Die Mitgliedschaft kann zudem durch Ausfüllen des Aufnahmeantrags auf der Homepage des Vereins unter [www.svoberjesingen.de] erworben werden.)

Der Aufnahmeantrag minderjähriger Mitglieder bedarf der Unterschrift der gesetzlichen Vertreter*innen, die gleichzeitig als Zustimmung zur Wahrnehmung von Mitgliederrechten und -pflichten gilt. Diese verpflichten sich damit zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge bis zum Ablauf des Kalenderjahres, in dem das minderjährige Mitglied volljährig wird.“